Bevor wir für Sie tätig werden können, müssen einige gesetzliche Vorschriften erfüllt werden. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente unserer Arbeit.
Die Erstinformation enthält alle grundlegenden Informationen über uns als Versicherungsmakler. Als solcher haben wir eine besondere Informationspflicht gegenüber unseren Mandanten.
Mit einer Vollmacht können wir als Ihr Vertreter gegenüber Versicherungen auftreten. Durch die Vollmacht können wir neue Verträge in Ihrem Namen abschließen und bestehende ändern. Zudem können wir Schadensfälle für Sie regulieren.
Durch den Maklervertrag werden die wesentlichen Punkte unserer Beratungstätigkeit festgelegt. In dem Vertrag wird zudem festgehalten, in welchem Bereich und für welche Verträge wir für Sie tätig werden.